Samstag, 18. September 2010

Europasteuer – EU-Kommision will direkte Steuern erheben

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Europäische Union das Recht einfordert, direkte Steuern von den Bürgern zu erheben als sei sie ein Nationalstaat. Derzeit finanziert sich die EU fast ausschließlich über Beiträge aus den Nationalhaushalten, das Geld fließt dann zu 80 Prozent in die Mitgliedsstaaten zurück, wobei Deutschland der größte Nettozahler ist.

Als eigene Einnahmequelle steht der EU-Kommission das Aufkommen aus den Zöllen zu. In den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben außerdem die Einnahmen der EU aus Kartellstrafen; 2009 machten sie bei 43 Kartellverfahren insgesamt 1,6 Milliarden Euro aus. Auch in der ersten Hälfte 2010 sind bereits wieder hohe Kartellstrafen verhängt worden.
Dennoch betrug Die Verschuldung der EU anno 2009 73,6 Prozent des Brutto-Inlandproduktes aller Mitgliedsstaaten (The European Circle, Sept. 2010). Die Zinsausgaben wachsen und rückläufige Zahlungen der durch die Wirtschaftskrise geschwächten Nationalstaaten gefährden die Finanzierung des restlichen planwirtschaftlichen Bürokratieaufwands.

Daher sieht EU-Kommisionspräsident Barroso nun die "Notwendigkeit eines gerechteren und effizienteren Steuersystems". Diese Forderung stößt bei der Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament auf große Zustimmung. Die EU möchte weitere finanzielle Freiheiten durch eine direkte Besteuerung der Bürger aller Nationalstaaten, ohne Legitimation, ohne demokratisch gewähltes Parlament, geschweige denn einer Parlamentarmacht.
Wie genau diese direkte EU-Steuer aussehen könnte erklärt uns der polnische EU-Haushalts-Kommisar Janusz Lewandowski. Er sagte, dass eine Luftverkehrsabgabe oder auch die Finanztransaktionssteuer, wie sie etwa Deutschland und Frankreich befürworten, infrage kämen. Daneben könnten die Einnahmen aus der geplanten Versteigerung von CO2-Emissionsrechten der EU zugutekommen.

Die EU hat definitiv ein Finanzierungsproblem, dass soll nun mit einer Steuer ausgeglichen werden oder zumindest die Mitgliedsstaaten zu höheren Beitragszahlungen animieren für die nächste Haushaltsperiode.
Nachdem schon die Umweltsteuer gefordert wurde, will die EU nun CO2-Emissionsrechte versteigern lassen und daran verdienen, hauptsächlich auf Kosten der Energiepreise. Ein imaginäres Produkt, welches weder Wohlstand noch reales Wachstum schafft. Es ist noch nicht einmal so, dass CO2 schädlich ist, nichtmal das Klima ist bewiesener Maßen in Gefahr, noch gibt es einen überprüfbar messbaren globalen Erwärmungstrend.

Eine direkte Steuer der EU, gezahlt von den Bürgern der Nationalstaaten ist dennoch sehr gefährlich. Sind nämlich erstmal die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, werden prompt weitere Steuern folgen. Dies geschieht ohne dass eine demokratische Legitimation gegeben ist.
Die EU ist kein Nationalstaat, antidemokratisch, ultra-bürokratisch, planwirtschaftlich und besessen von Kontrolle und Regulierung.

Im deutschen Parlament lehnt man die EU-Steuer scheinbar entschlossen konsequent ab. Dies ist nicht gerade ungeschickt von den Parteien, denn man schafft wieder ein wenig Sympathie in der deutschen Bevölkerung, die alles andere als begeistert von den Plänen der Kommsion ist.
Doch die deutsche Ablehnung ist nicht mehr als Schall und Rauch, hat doch die EU seit dem Vertrag von Lissabon, welche am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, umfangreiche Rechte, sich über die Interessen der Nationalstaaten hinwegzusetzen, denn: Europäisches Recht gilt vor nationalem Recht. Aufgrund des institutionellen Demokratiedefizits der EU kann sie nicht nur ihre Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 308 VAEU) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 269 VAEU), sondern maßt sich im „vereinfachten Änderungsverfahren“
des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte
Vertragswerk ganz oder zum Teil (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluß des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland ist das nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat können nur Stellungnahmen abgeben, die nicht berücksichtigt werden müssen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung. (Prof. Dr. Schachtschneider)

Im Falle einer Realisierung der Pläne kann die Regierung mit dem Finger auf die EU zeigen und ist fein raus.


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